Anpassen Sie Ihr System an neue Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes in Polen
Gemäß neuen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes sind Unternehmen, die den Handel mit Arzneimitteln, speziellen Ernährungsmitteln und Medizinprodukten betreiben, verpflichtet, täglich Daten über Verschiebungen und Lagerbestände wie auch über geplante Lieferungen und gemeldete Fehlteile an das ZSMOPL zu übersenden.
Dank des SNP-Pakets von einsatzbereiten Lösungen können Sie Ihr SAP-Unternehmenssystem an den Transfer von Daten an das Integrierte System zur Überwachung des Vertriebs von Arzneimitteln (ZSMOPL) anpassen.