Kleine und mittlere Unternehmen, die SAP ERP und SAP Business One verwenden, haben bis Ende des Jahres Zeit, die eigenen Systeme an die allmonatliche Übermittlung der JPK_VAT Datei (Verzeichnis des Einkaufs und Verkaufs mit ausgewiesener Mehrwertsteuer) anzupassen.
Seit Juli 2016 sind Großunternehmen verpflichtet, die Steuer- und Buchführungsdaten in Form einer SAF-T-Datei (Standard Audit File for Tax) zu generieren. Nun sind kleinere Unternehmen an der Reihe. Diese Pflicht gilt seit Januar 2017 auch für Unternehmen, deren Jahresumsätze unter 50 Mio. EUR liegen oder welche bis 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Die neuen Vorschriften erfordern die Vornahme entsprechender Änderungen in den firmeneigenen Finanz- und Buchführungssystemen. Um den Kundenerwartungen gerecht zu werden, bietet die BCC Unterstützung im Bereich der Vorbereitung und Implementierung von Änderungen sowohl in den SAP ERP Systemen (SAP R/3, SAP ECC), als auch im SAP Business One System, mit denen neue rechtliche Anforderungen erfüllt werden können.
Im Rahmen der Anpassung bietet die BCC ein Paket mit eigens erarbeiteten Lösungen:
- Set mit fertigen Funktionalitäten zur Generierung der SAF-T-Datei (Standard Audit File for Tax)
- Erweiterung JPK Transfer (elektronischer Versand der SAF-T-Datei (Standard Audit File for Tax) an das Finanzministerium direkt aus dem SAP-System)
- Implementierungsmethodik
- Unterstützung bei der Anpassung an spezifische Firmenbedürfnisse
- Unterstützung bei der Erhaltung der Lösung (Maintenance)
Die BCC hat als erstes Unternehmen auf dem Markt eine derartige Lösung angeboten und unsere Spezialisten bauen das Paket kontinuierlich im Gleichschritt mit weiteren legislativen Änderungen und Spezifikationen der Anforderungen aus. Es haben sich mittlerweile mehr als 100 Unternehmen für das BCC-Angebot entschieden.
Schauen Sie sich auch Folgendes an:
- Weitere Informationen über das Paket BCC SAF-T für SAP
- SAF-T-Datei (Standard Audit File for Tax) für das SAP Business One System